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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Marketers & Nerds GmbH

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§ 1 Geltungsbereich

1) Allen Vertragsabschlüssen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende AGB-Regelungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Marketers & Nerds GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2) Der Kunde erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den Bedingungen dieser AGB einverstanden.

3) Die jeweils gültigen Preislisten und individuellen Nutzungsvereinbarungen sind Teil des Vertrages. Die Auftragserteilung muss nicht schriftlich erfolgen.


§ 2 Auftragserteilung, Leistungsumfang

1) Der von Marketers & Nerds GmbH zu erbringende Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach dem der Auftragserteilung zugrunde liegenden schriftlichen Leistungs-/Kostenangebot, das dem Auftraggeber zuvor zur Annahme übermittelt wurde. Zusätzliche davon abweichende oder darüber hinaus gehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2) Im Falle der Softwareentwicklung oder sonstigen Programmierarbeiten ist für den Leistungsumfang neben dem Inhalt des Leistungs-/ Kostenangebots darüber hinaus die fachliche Feinspezifikation maßgeblich, soweit diese in ihrer jeweiligen Ausgestaltung dem Vertragsverhältnis zugrunde gelegt wird. Die fachliche Feinspezifikation beschreibt in diesem Fall richtig, vollständig und abschließend den Leistungsumfang der zu erstellenden Software. Erfolgt die Softwareentwicklung auf Basis einer agilen Arbeitsmethodik sind für den Leistungsumfang die zwischen den Parteien vereinbarten Sprint-Backlogs sowie die jeweils aktuellen Project-Backlogs nach Maßgabe des festgelegten Projekt- und Meilensteinplans maßgebend.

3) Sofern die Marketers & Nerds GmbH auf Basis von Open Source-Software (beispielsweise Magento, WordPress, TYPO3, redaxo, ö.a.) anbietet, gilt der Funktionsumfang der jeweils eingesetzten Version als Grundlage des Vertrags. Jede Abweichung von der Standardsoftware, sofern nicht durch die Marketers & Nerds GmbH bestätigt, gilt als Abweichung von der Standardsoftware und wird entsprechend des tatsächlichen Aufwands abgerechnet.

4) Soweit nicht anderweitig vereinbart, wird eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Leistung mittleren Ausführungsstandards geschuldet. Eine Pflicht zur Quellcodeherausgabe ist, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks nicht zwingend erforderlich ist, mangels anderweitiger Vereinbarung ausgeschlossen.

5) Die von Marketers & Nerds GmbH abgegebenen Leistungs-/ und Kostenangebote sind freibleibend, soweit nichts Gegenteiliges bestimmt wird. Der Auftraggeber hat innerhalb angemessener Zeit mitzuteilen, ob er das ihm unterbreitete Leistungs-/ und Kostenangebot ablehnt oder annimmt. Nimmt der Auftraggeber das unterbreitete Leistungsangebot an, so gilt dies zugleich auch als Annahme des mit dem Angebot verbundenen Kostenvoranschlags. Ein wirksamer Vertragsschluss erfolgt sodann erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail hierbei ausreichend) oder unverzügliche Lieferung von Marketers & Nerds GmbH.

6) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der der Marketers & Nerds GmbH nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen, soweit dies nicht anderweitig bestimmt wird. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail.

7) Die gegenüber dem Auftraggeber unterbreiteten Leistungs-/ und Kostenangebote sind durch den Auftraggeber vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung.


§ 3 Auftragserteilung an Dritte

Marketers & Nerds GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Teilleistungen oder auch die Gesamtleistung durch geeignete Subunternehmer bzw. Drittdienstleister im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen zu lassen. Sofern vertraglich nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Auswahl allein durch Marketers & Nerds GmbH. Eine Verpflichtung zur Ausweisung der durch Inanspruchnahme des Subunternehmers entstehenden Kosten gegenüber dem Auftraggeber besteht nicht.


§ 4 Urheberrecht, Nutzungsrechte

1) Die Marketers & Nerds GmbH überträgt dem Auftraggeber an gelieferten Werkleistungen die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Es wird hierbei jeweils nur das einfache nicht übertragbare Nutzungsrecht eingeräumt. Nutzungsrechte an zur Verfügung gestelltem Bildmaterial, Illustrationen oder Texten sind inhaltlich ausdrücklich auf das vertragsgegenständlichen Gesamtwerks beschränkt. Nutzungsrechte für im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erbrachte Leistungen sind, soweit nicht anderweitig vereinbart, zeitlich längstens auf die Dauer des bestehenden Vertragsverhältnisses begrenzt. Eine darüberhinausgehende Verwertung, wie das Recht zur Bearbeitung und/oder Umgestaltung, sowie Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

2) Soweit der Leistungsgegenstand Open Source Softwarekomponenten enthält, gelten hierfür ausschließlich die jeweils maßgeblichen Open Source Lizenzbedingungen.

3) Für andere im Leistungsumfang enthaltenen Drittkomponenten gelten die Regelungen in § 3 mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber an diesen Drittkomponenten lediglich einfache auf den Vertragszweck beschränkte Nutzungsrechte erhält. Eine davon abweichende Vereinbarung hat die davon erfassten Drittkomponenten im Einzelnen aufzuführen und bedarf der Schriftform.

4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

5) Soweit nicht anderweitig vereinbart sind von der Nutzungsrechtseinräumung im Sinne Absatz 1 nicht umfasst sämtliche Vorlagen, Konzepte, Entwürfe, Dateien, Rohdaten, Illustrationen, Layout, Modelle oder sonstige Arbeitsmittel (nachstehend auch Unterlagen), die Marketers & Nerds GmbH zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Werkleistung erstellt hat.

6) Die Marketers & Nerds GmbH behält sich das Recht vor, als Urheber der Werkleistung, soweit für den Auftraggeber zumutbar, genannt zu werden.

7) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


§ 5 Vergütung

1) Vereinbarte Preise verstehen sich, soweit nicht anderweitig angegeben, rein netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Anfallende Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstehende Abgaben, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Sofern keine konkrete Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung aufwandsbezogen auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Stundensätze der Marketers & Nerds GmbH.

2) Der Mehraufwand für sonstige vom Kosten- und Leistungsangebot nicht gedeckte Zusatzleistungen wird dem Auftraggeber gesondert zu den bei Marketers & Nerds GmbH geltenden Stundensätzen in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Leistungen und Mehrleistungen, deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrags in Erscheinung treten. Der zu erwartende Mehraufwand wird dem Auftraggeber im Falle einer Überschreitung der ursprünglich ausgewiesenen Gesamtkosten von mehr als 10 % vorher in schriftlicher Form mitgeteilt und bedarf in diesem Fall vor dessen Ausführung der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Eine Mitteilung per E-Mail wahrt in diesem Fall die Schriftform.

3) Weichen die in einem Kostenangebot enthaltene Positionspreise und der sich daraus ergebende Gesamtpreis voneinander ab, ist der am Ende des Angebots aufgeführte Gesamtpreis zur Bestimmung der Vergütung maßgebend.

4) Werden Werkleistungen über die eingeräumten Nutzungsrechte hinaus genutzt, so ist die Marketers & Nerds GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen (Nachlizensierung). Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Urheberrechtsverletzung bleibt vorbehalten.


§ 6 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit der Vergütung

1) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Marketers & Nerds GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 25% nach Fertigstellung der Arbeiten, 25% nach Abnahme.

2) Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit tritt Verzug bereits mit Fälligkeitseintritt ein. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden von der Marketers & Nerds GmbH nachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) zu entrichten. Verzugsschaden bleibt davon unberührt.

3) Monatliche Entgelte sind bis zum jeweils 10. Tag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistungen erbracht werden, zahlbar.

4) Die Marketers & Nerds GmbH behält sich bei fortlaufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, sofern diese Dienstleistungen nicht von der Marketers & Nerds GmbH sondern von einem beauftragten Drittunternehmen erbracht und der Marketers & Nerds GmbH in Rechnung gestellt werden. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte der Auftraggeber mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, die Bestätigung für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen mit einer Frist von 10 Werktagen jeweils zum Monatsende schriftlich zurückzuziehen.


§ 7 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

1) Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste gesondert berechnet.

2) Die Marketers & Nerds GmbH ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Marketers & Nerds GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.

3) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von der Marketers & Nerds GmbH mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Marketers & Nerds GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6) Browserkompatibilität: Standardmäßig unterstützen wir die aktuellen Versionen der folgenden Browser: • Edge • FireFox • Google Chrome • Safari unter dem jeweils aktuellen Windows/Apple Betriebssystem bei einer Bildschirmbreite von mindestens 1024 Pixel. Für weitere Browser und ältere Versionen optimieren wir gerne nach Absprache.

7) Die Installation auf Fremdsystemen, beispielsweise auf einer eigenen Serverinfrastruktur des Auftraggebers, stellt grundsätzlich eine nach Aufwand vergütungspflichtige Sonderleistung dar, soweit nicht anderweitig vereinbart.

8) Das Einarbeiten von Inhalten wie Menüpunkte, Texte, Bilder, Metadaten, Produkte, Produktdetails o.ä. in eine Internetseite oder einen Online-Shop, stellen soweit nicht anderweitig vereinbart, regelmäßig Sonderleistungen dar, die entsprechend nach Aufwand abgerechnet werden.

9) Beim Aktivieren einer Übersetzung in einer Standardsoftware wie beispielsweise TYPO3, Magento, WordPress, o.a. ist mit der Aktivierung der Übersetzung dem Vertragszwecke genüge getan. Sollten einzelne Systemelemente nicht übersetzt sein, wird die Übersetzung dieser Elemente separat abgerechnet. Inhaltselemente wie Menüpunkte, Textbereiche, Metadaten, Beschreibungstexte werden, sofern nicht im Auftrag explizit vermerkt, durch den Auftragnehmer nicht übersetzt und nicht eingepflegt.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

1) Sämtliche Vorlagen, Konzepte, Entwürfe, Dateien, Rohdaten, Illustrationen, Layout, Modelle oder sonstige Arbeitsmittel (nachstehend auch Unterlagen), die Marketers & Nerds GmbH zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erstellt oder erstellen lässt, bleiben Eigentum von Marketers & Nerds GmbH. Es besteht weder eine Pflicht zur Herausgabe dieser Unterlagen, noch ist Marketers & Nerds GmbH zu deren Aufbewahrung verpflichtet. Dem Auftraggeber ist es untersagt, diese Unterlagen ohne Zustimmung von Marketers & Nerds GmbH ganz oder teilweise zu eigenen oder fremden Zwecken zu verwenden und/oder an Dritte weiterzugeben. Die Annahme eines Honorars für geleistete Präsentationen stellt keine Zustimmung von Marketers & Nerds GmbH zur Verwendung der dabei dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen dar.

2) Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

3) Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


§ 9 Korrektur, Produktüberwachung und Belegmuster

1) Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Marketers & Nerds GmbH Korrekturmuster vorzulegen.

2) Die Produktionsüberwachung durch die Marketers & Nerds GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Marketers & Nerds GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Marketers & Nerds GmbH haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden der Produktionsüberwachung und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Marketers & Nerds GmbH 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Marketers & Nerds GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.


§ 10 Freigabe, Abnahme

1) Die dem Auftraggeber im Zuge der Vertragsdurchführung übermittelten Vorlagen und Entwürfe werden dem Auftraggeber vor deren abschließenden Umsetzung und Fertigstellung grundsätzlich zur Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber übermittelt. Eingeforderte Freigaben haben stets auch nach spezifischer Einzelkorrektur im Ganzen zu erfolgen, es sei denn, es liegt bislang nur eine zur Freigabe vorgelegte Teilleistung vor. In diesem Fall bezieht sich die Freigabeerklärung nur auf die Teilleistung. Eine auf eine unterbliebene Freigabe zurückzuführende Verzögerung der Fertigstellung geht zu Lasten des Auftraggebers.

2) Vollständig von Marketers & Nerds GmbH erbrachte abnahmefähige Werkleistungen gelten auch ohne ausdrückliche Abnahmeerklärung als vom Auftraggeber mit vollständiger oder teilweiser Ingebrauchnahme als abgenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme im Sinne §§ 640 ff. BGB.


§ 11 Mitwirkungspflichten

1) Der Auftraggeber wird Unterlagen, Dokumente, Daten oder sonstige Informationen, die von ihm zur Vertragsdurchführung und Leistungspflichterfüllung benötigt werden, Marketers & Nerds GmbH zeitgerecht zur Verfügung stellen und/oder Marketers & Nerds GmbH bei der Beschaffung dieser Unterlagen und Informationen nach besten Kräften unterstützen.

2) Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung ausreichender Ressourcen und Informationen verantwortlich. Dazu zählen insbesondere als Ansprechpartner zur Verfügung stehende fachkundige Mitarbeiter, die Bereitstellung angemessener Arbeitsräume und Arbeitsmittel bei Leistungen vor Ort, geeignete Hard- und Software sowie ausreichende Leistungskapazitäten. Der Auftraggeber wird in diesem Zusammenhang auch für die Gewährung eines störungsfreien Betriebs der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege wie insbesondere stabile Datenleitungen sowie Datenschnittstellen Sorge tragen.

3) Bei Erstellung von Software wird der Auftraggeber die von Marketers & Nerds GmbH angefragten und zur vertragsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten (u.a. Hardware- und Betriebssysteme, eingesetzte Standardsoftware, Konfiguration von Server, Organisationspläne etc.) zeitgerecht zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber hat für den Zeitraum, in dem die Funktionsfähigkeit der Programme herbeigeführt wird, die hierfür erforderlichen Einsatzvoraussetzungen und Arbeitsmittel sicherzustellen und aufrechtzuerhalten.


§ 12 Mangelhaftung, Gewährleistung

1) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wegen Mängeln der Leistung wird – soweit in § 13 dieser AGB nicht anderweitig geregelt – auf ein Jahr begrenzt.

2) Im Falle von Mängeln sind die Ansprüche des Auftraggebers auf Nacherfüllung beschränkt. Im Falle eines Mangels ist Marketers & Nerds GmbH berechtigt, anstelle der Mängelbeseitigung eine Umgehungslösung („Workaround“) durchzuführen, soweit dadurch eine weitere Auswirkung des Mangels ausgeschlossen und dies dem Auftraggeber zugemutet werden kann. Schlägt eine zweimalige Nachbesserung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers, soweit in §11 dieser AGB nicht anderweitig geregelt.

3) Im Falle des Vorliegens offensichtlicher Mängel hat der Auftraggeber diese innerhalb von einer Woche nach Abnahme des Vertragsgegenstands, soweit zumutbar, durch Erstellung eines detaillierten Fehlerprotokolls schriftlich geltend zu machen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach deren Erkennen geltend zu machen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen hinsichtlich dieser Mängel ausgeschlossen.

4) Reklamationen wegen Abweichungen, die von der künstlerischen Gestaltungsfreiheit der Marketers & Nerds GmbH gedeckt und dem Auftraggeber zumutbar sind, stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für Reklamationen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, wie z.B. unvermeidbare Farbabweichungen bzw. Unregelmäßigkeiten der Struktur gegenüber der vom Auftraggeber freigegeben Vorlage bei Druckmedien, soweit die Ursache weder material- noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Menge bei Sonderanfertigungen und Druckerzeugnissen stellen ebenso keinen Mangel dar. Reklamationen, die sich allein auf künstlerische Gestaltungselemente beziehen und damit in die künstlerische Gestaltungsfreiheit eingreifen, sind nicht statthaft.


§ 13 Haftung, Freistellung

1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Marketers & Nerds GmbH, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind und deren Nichtbeachtung die Herbeiführung des Leistungserfolgs nicht nur unerheblich beeinträchtigen würde. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Marketers & Nerds GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser nur einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3) Soweit die Haftung von Marketers & Nerds GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

4) Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Marketers & Nerds GmbH nicht.

5) Der Auftraggeber haftet für die Daten und Inhalte seiner Internetseiten/Drucksachen selbst. Die Daten und Inhalte des Auftraggebers stellen keine Meinungsäußerung von der Marketers & Nerds GmbH dar. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Marketers & Nerds GmbH übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierunter fallen insbesondere pornographisches Material, extremistische politische Inhalte, sowie Musik- und Video Daten. Die Marketers & Nerds GmbH ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Auftraggebers, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen.

6) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Marketers & Nerds GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Marketers & Nerds GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


§ 14 Sonstiges

1) Die Marketers & Nerds GmbH ist, wenn nicht anders vereinbart, berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Kunden zu platzieren und diesen mit einem Link zur Marketers & Nerds GmbH-Internetseite zu versehen. Hier wird jedoch ausschließlich für die Marketers & Nerds GmbH geworben. Der Kunde erlaubt der Marketers & Nerds GmbH das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage der Marketers & Nerds GmbH als Referenz. Für Inhalte der mittels eines Links angezeigten Internetseiten von Auftraggebern der Marketers & Nerds GmbH übernimmt die Marketers & Nerds GmbH keine Haftung.

2) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten „Whois“-Abfrage im Internet für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind. Im Rahmen der Vertragsdurchführung werden personenbezogene Daten beim Auftragnehmer gespeichert und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergegeben. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt den Auftragnehmer von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen und diese zu manipulieren. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.


§ 15 Schlussbestimmungen

1) Erfüllungsort ist der Sitz der Marketers & Nerds GmbH.

2) Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

3) Die Marketers & Nerds GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.

4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.